Erbrecht // Erben und Vererben
Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Rechtsfragen, die das Erbrecht (Erben und Vererben) betreffen. Das Erbrecht stellt – wie auch das Familienrecht – ein Rechtsgebiet im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dar.
- Sie möchten ein Einzeltestament, Ehegattentestament aufsetzen? Sie möchten Regelungen für Ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft treffen?
- Sie haben Fragen zum Ihrem Testament, zur Erbeinsetzung, Erbgemeinschaft, Erbfolge, Erbschaftssteuer, Erbschein, Erbvertrag etc.?
- Sie brauchen Hilfe bei der Planung bei einer vorweggenommenen Erbfolge?
- Sie haben geerbt und enterbte Pflichtteilsberechtigte verlangen den Pflichtteil? Oder Sie wurden nicht als Erbe berücksichtigt und möchten Ihren Pflichtteil durchsetzen?
- Sie sind eine Erbengemeinschaft und benötigen juristischen Rat?
Rechtsanwalt Hanns Peter Faber – Fachanwalt für Familienrecht in Essen
Als Fachanwalt und Rechtsanwalt berät Sie Herr Faber kompetent auf folgenden Rechtsgebieten:
+49 201 831130
Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich von mir beraten.
Juristische Betreuung // Vererben
Einerseits bin ich Ihnen vor dem Erbfall bei der Gestaltung und Formulierung eines Testaments behilflich, andererseits beantworte ich die aufkommenden Fragen, nach Eintritt eines Todesfalles. Auch die Umsetzung der gesetzlichen Erbfolge bzw. einer gewillkürten Erbfolge (durch Testament) kann durch mich für Sie erfolgen.
Sofern Sie ein Testament errichten möchten stellt sich für Sie die Frage, welche Formvorschriften Sie beachten müssen.
- Welche Angaben muss ein Testament enthalten?
- Gibt es Formvorschriften für die Erstellung eines Testaments?
- Muss ein Testament handgeschrieben sein?
- Kann ich ein Testament selbst errichten?
Gerne überprüfe ich auch bestehende Testamente oder Erbverträge.
Juristische Betreuung // Erben
Nach Eintritt eines Todesfalles ist zu klären, wer die Verstorbene/den Verstorbenen beerbt hat und wie der Erbe/die Erben an den Nachlass gelangen.
- Wer ist Erbe geworden? Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
- Hat ein Testament Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge?
- Erbt auch der Ehegatte?
- Wer erbt bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
- Wie gelangt der Erbe an den Nachlass?
- Muss ein Erbschein beantragt werden?
- Was gehört zum Nachlass? Muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden?
- Wer hat Pflichtteilsansprüche?
- Ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?
- Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?
Richtige Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
Bei der Gestaltung des Testaments ist es wichtig, dass die in dem Testament getroffenen Formulierungen klar und eindeutig sind. Da durch ein Testament die gesetzliche Erbfolge abgeändert werden soll, wäre es ärgerlich, wenn Sie ein privates Testament erstellen, welches unklar formuliert und deshalb nichtig ist, sodass die von Ihnen gewünschte Erbfolge dann doch nicht eintreten würde.
Neben einer klaren und eindeutigen Formulierung muss ein privatschriftliches Testament handgeschrieben sein. Es muss zudem von Ihnen mit Ihrem vollen Namen unterschrieben worden sein. Ein eigenhändiges privatschriftliches Testament soll zudem den Ort und das Datum beinhalten, um so bei Erstellung mehrerer Testamente zu verschiedenen Zeitpunkten sicherzustellen, dass der Wille des Testierenden im zuletzt erstellten Testament gültig ist. Nach einer oder mehreren Besprechungen mit Ihnen erörtere ich gemeinsam mit Ihnen, welche Regelungen Sie in einem privat-schriftlichen Testament treffen möchten, sodass ich für Sie ein Testament vorformulieren (Entwurf eines Testaments) kann.
Neben einem privatschriftlichen Testament gibt es zudem die Möglichkeit, ein notarielles oder öffentliches Testament durch einen Notar erstellen zu lassen.
Berliner Testament – Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen
Sie und Ihr Ehepartner könnten ferner ein gemeinschaftliches Testament, das sogenannte Berliner Testament erstellen. Auch hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Bei einem Berliner Testament ist notwendig, dass einer der Ehepartner das Testament eigenhändig schreibt und unterschreibt, und dass sodann der andere Ehepartner das Testament ebenfalls unterschreibt.
Sie können in einem Testament regeln, ob Sie eine oder mehrere Personen zum Erben bestimmen möchten. Sie können ferner eine Vor- und Nacherbschaft anordnen.
Lediglich dann, wenn Sie im Falle Ihres Todes die gesetzliche Erbfolge nicht wünschen ist die Erstellung eines Testamentes notwendig. Ein wirksames Testament hat also Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.
Neben der Testamentsgestaltung bin ich für Sie tätig bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Erbansprüchen. Ferner setze ich für Sie Pflichtteilsansprüche durch. Ich erkläre Ihnen zudem, wie Sie an Ihr Erbe gelangen und ob es sinnvoll ist, einen Erbschein zu beantragen.