WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT // STEUERSTRAFRECHT

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht berate und verteidige ich sowohl Unternehmen und deren Verantwortliche, als auch Einzelpersonen bei Wirtschaftsdelikten.

In Wirtschaftsstrafsachen, die in die Zuständigkeit der Wirtschaftskammern beim Landgericht oder der Schöffengerichte fallen, vertrete ich Sie und kann ich auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken. Insoweit verfüge ich über die erforderlichen besonderen Kenntnisse wirtschaftlicher Abläufe und der einschlägigen Strafvorschriften.

Zu den Wirtschaftsstrafsachen zählen unter anderem Insolvenzstraftaten, Straftaten nach dem Steuer – und Zollrecht, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Betrug, Computerbetrug, Geldwäsche, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Wucher, Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung. Darüber hinaus sind diesem Bereich sämtliche Strafvorschriften zuzuordnen, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen.

Bei Steuerstraftaten besteht zudem die Möglichkeit den in unserer Kanzlei tätigen Fachanwalt für Steuerrecht, Herrn RA Frank Gentile hinzuzuziehen, genauso bei Straftaten im Zusammenhang mit einer Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberstellung unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn RA Ralf Delgmann.

Susanne Rüsken – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Der Titel »Fachanwalt« bestätigt Frau Rüsken insbesondere langjährige und vertiefte Kenntnisse auf folgenden Rechtsgebieten:

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