Arbeitsrecht für Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder // Betriebsrat // MItbestimmung

Ich unterstütze, berate und vertrete Sie als Betriebsrat von der Gründung des Betriebsrates über die Wahlen, bei Fragen der Kosten des Betriebsrates für Räume und sachliche Hilfsmittel, Schulungskosten und bei Rechtstreitigkeiten über die Betriebsratskosten.

  • Sie brauchen Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrates und der Durchführung von Betriebsratswahlen?
  • Sie haben Fragen rund um die Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern?
  • Welche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte stehen Ihnen als Betriebsrat im konkreten Einzelfall zu?
  • Ihr Arbeitgeber lehnt eine Betriebsratsschulung ab und  Sie benötigen juristische Hilfe?
  • Wann können Sie als Betriebsrat von dem Arbeitgeber die Mitwirkung zur Regelung betrieblicher und arbeitnehmerspezifischer Fragen verlangen?
  • Wie sieht eine wirksame Betriebsvereinbarung aus?
  • Worauf sollten Sie als Betriebsrat besonders achten, wenn Sie mit ihrem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich und/oder einen Sozialplan beraten und verhandeln wollen?
  • Sie wollen sich als Betriebsrat bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, den Arbeitsablauf und die Arbeitsumgebung einbringen?

Rechtsanwalt Ralf Delgmann – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen

Der Titel »Fachanwalt« bestätigt Herrn Delgmann langjährige und vertiefte Kenntnisse auf allen Gebieten des Arbeitsrechts:

  • für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsräte und Gewerkschaften
  • Rechtsberatung bei Fragen der Arbeitsfreistellung und Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber und Betriebsräte
  • Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten und sonstigen Beteiligungsrechten
  • Begleitung von Betriebsräten bei Interessenausgleich- und Sozialplanverfahren
  • Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung von Betriebsräten vor Arbeitsgerichten in NRW und bundesweit

+49 201 831130

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich von mir beraten.

Sie brauchen anwaltliche Beratung als Betriebsrat oder Betriebsratsmitglied?

Ich berate und vertrete Sie bei Fragen der Arbeitsfreistellung unter Vergütungsfortzahlung, der Erstattung von Auslagenersatz für die Teilnahme an Schulung- und Bildungsveranstaltungen und bei Fragen des Nachteilsausgleiches.

Ihnen wurde gekündigt, obwohl Sie Betriebsratsmitglied sind? Auch bei derartigen Rechtsfragen bin ich gerne bereit, Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Sie haben Fragen zu Beteiligungsrechten oder sind der Auffassung, der Arbeitgeber würde diese nicht oder nicht ausreichend beachten wie beispielsweise Informationsrechte, Anhörungs-, Beratungs- und Initiativrechte, Widerspruchsrechte oder Mitbestimmungsrechte? Auch hierbei kann ich Sie kompetent beraten und vertreten.

Sie wollen Betriebsvereinbarungen aushandeln oder die Durchsetzung ausgehandelter Betriebsvereinbarungen erstreiten. Auch hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Wenn es um Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb geht, der Verteilung der Arbeitszeit, der vorübergehenden Verkürzung oder der Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, der Frage, wann das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, bei Fragen allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes, bei Kontrollen des Arbeitgebers oder bei der Regelung über den Unfall- und Gefahrenschutz bin ich Ihnen gerne behilflich, mit meiner jahrelangen Erfahrung Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Ebenso verhält es sich bei den Sozialeinrichtungen, Werkswohnungen oder der betrieblichen Lohngestaltung, der Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen, das betriebliche Vorschlagswesen oder die vermögenswirksamen Leistungen. Dies umfasst auch die freiwillige Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.

Sie streiten als Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über die Gestaltung von Arbeitsplätzen, den Arbeitsablauf und die Arbeitsumgebung? Auch hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Auch bei der Mitwirkung und Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten kommt es hin und wieder zu Problemen mit der Arbeitgeberseite, wenn der Betriebsrat beispielsweise nicht umfassend informiert wird.

Ein Spezialproblem ist die Entfernung oder Versetzung eines betriebsstörenden Arbeitnehmers, wobei auch diese Frage in letzter Zeit häufiger auftritt.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Begleitung von Betriebsräten bei Interessenausgleich- und Sozialplanverfahren. Ich habe mich immer bemüht, bei derartigen Verfahren mit großem Einsatz in enger Zusammenarbeit mit den Betriebsräten und häufig auch mit den Gewerkschaften ein gutes Ergebnis für den Betriebsrat und die Arbeitnehmer des Betriebes in teils langwierigen und zähen Verhandlungen notfalls auch vor der Einigungsstelle durchzusetzen.

Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung bin ich gerne bereit, den Betriebsrat wenn erforderlich auch im Beschlussverfahren einschließlich der Rechtsmittelinstanzen und im Einigungsstellenverfahren notfalls deutschlandweit zu vertreten.