Arbeitsrecht // vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung // Mitbestimmung
Seit 1993 bin ich Rechtsanwalt, seit dem Jahr 2000 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Spezialist im Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Gewerkschaften.
Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet mit zum Teil sehr kurz laufenden Fristen. Sie werden deshalb bei mir sehr kurzfristig einen Termin erhalten und haben dann die Möglichkeit, sich ausführlich und kompetent beraten zu lassen.
Ich berate und vertrete
- Arbeitnehmer in Fragen rund um das Arbeitsleben (Arbeitsvertrag, Abmahnung, Beschäftigungsanspruch, Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht, Kündigung. Aufhebungsvertrag, Abfindung etc.)
- Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrecht (Arbeits- und Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse, Beendigung/Kündigung von Arbeitsverhältnissen etc.)
- Betriebsräte und Gewerkschaften in Fragen rund um das kollektive Arbeitsrecht (Arbeitsfreistellung, Betriebsratsgründung- und wahlen, Mitbestimmung, Interessenausgleich- und Sozialplanverfahren, Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen etc.)
Rechtsanwalt Ralf Delgmann – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen
Der Titel »Fachanwalt« bestätigt Herrn Delgmann insbesondere langjährige und besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes:
- Individualarbeitsrecht (Kündigung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse, Lohnforderungen, Kündigungsschutz, Urlaubsrecht, Gewohnheitsrecht etc.)
- Kollektivarbeitsrecht (Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, Tarifrecht und Tarifvertrag, Sozialplan etc.)
- Bundesweite Vertretung
+49 201 831130
Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich von mir beraten.
Der Titel »Fachanwalt« bestätigt Herrn Delgmann insbesondere langjährige und vertiefte Kenntnisse auf folgenden Rechtsgebieten:
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsrecht für Betriebsräte
Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung
Ich berate und vertrete Sie im gesamten Spektrum des Arbeitsrechtes beginnend mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages, bei Problemen während des Arbeitsverhältnisses (z. B. Abmahnung, ausstehende Lohn- bzw. Gehaltszahlungen, Ausgleich für Überstunden, Urlaubsanspruch etc.) bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ausspruch einer Kündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Behandelt werden hierbei auch auftretende sozialrechtliche Fragen über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Jobcenter-Leistungen, Probleme mit der Krankenversicherung bis hin zu Rentenversicherungsfragen.
Rechtsberatung im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitrecht
Beraten und vertreten werden Sie von mir in allen arbeitsrechtlichen Fällen ohne Ausnahmen – im Individualarbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht. Dies umfasst etwa auch Streitigkeiten aus dem Ausbildungsverhältnis, Arbeitsverhältnisse im Bereich des öffentlichen Dienstes, kirchliches Arbeitsrecht einschließlich des kirchlichen Beamtenrechtes oder etwa die Vertretung von Betriebsräten oder Arbeitgebern bei Fragen des kollektiven Arbeitsrechtes.
Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren // kompetente Betreuung // Rechte durchsetzen
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, werde ich Sie auch vor Gericht vertreten unabhängig von der Frage, wo der Gerichtstermin stattfindet. Neben den Arbeitsgerichten in der näheren Umgebung (Essen, Gelsenkirchen, Herne, Münster, Bochum, Dortmund, Oberhausen, Duisburg, Düsseldorf, Wuppertal) war ich für Mandanten beispielsweise bereits in Köln, Karlsruhe, Stuttgart, München, Dresden, Erfurt, Berlin, Hannover, Schwerin, Bremen, Hamburg und kleineren Arbeitsgerichten. In arbeitsgerichtlichen Verfahren entscheidet sich viel vor Gericht. Ausschlaggebend für ein gutes Ergebnis, der Höhe einer Abfindung oder dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ist neben dem Fachwissen und der Erfahrung auch immer eine gute Taktik und Strategie. In der ganz überwiegenden Anzahl der Rechtsstreitigkeiten werden deshalb die Gerichtstermine von mir selbst wahrgenommen, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Oberste Prämisse meiner Tätigkeit ist die Durchsetzung der Wünsche der Mandanten. Ob Ihr Ziel die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist oder die Beendigung gegen Zahlung einer möglichst hohen Abfindung wird zunächst mit den Vor- und Nachteilen eingehend mit Ihnen erörtert und anschließend außergerichtlich und gerichtlich notfalls kompromisslos durchgesetzt. Die Zufriedenheit des Mandanten nach Beendigung der Sache ist oberstes Ziel meiner Tätigkeit.