Verkehrsstrafrecht // Verkehrsdelikte // Straftaten im Straßenverkehr
Ich berate Sie gerne bei allen Fragen zum Verkehrsstrafrechts und übernehmen Ihre Verteidigung bei Straftaten im Straßenverkehr.
Welche strafrechtlichen Verstöße und Verkehrsdelikte gibt es im Verkehrsstrafrecht?
Rechtshilfe erhalten Sie z. B. bei folgenden Straftatbeständen im Verkehrsstrafrecht:
- Trunkenheit oder Drogen im Verkehr, § 316 StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), § 142 StGB
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) bei Verkehrsunfällen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
- Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
- Kennzeichenmissbrauch, (§ 22 StVG)
Weitere mögliche Delikte im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten:
- Widerstand gegen die Staatsgewalt bei Trunkenheit
- Vortäuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigung
- Diebstahl oder Unterschlagung von Mietwagen
- Fälschung von Führerscheinen
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Susanne Rüsken – Fachanwältin für Strafrecht in Essen
Der Titel »Fachanwalt« bestätigt Frau Rüsken insbesondere langjährige und vertiefte Kenntnisse auf folgenden Rechtsgebieten:
+49 201 831130
Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich von mir beraten.
Vorwurf einer Verkehrsstraftat bzw. eines Verkehrsdelikts?
Der Umstand, dass man sich dem Vorwurf einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ausgesetzt sieht, wie z. B. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, tritt schnell ein und kommt in den besten Familien vor.
Hier können Sie sich ebenfalls von mir als Strafverteidigerin mit der notwendigen fachlichen Kompetenz verteidigen lassen. Insbesondere Nebenstrafen wie die Verhängung eines Fahrverbotes oder Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind in der Regel mit erheblichen Beeinträchtigungen für den beruflichen und privaten Alltag verbunden und gilt es nach Möglichkeit abzuwehren.